Krebsvorsorge - Allgemeine Info

Liebe Patientin,

Sie haben sich zu einer gynäkologischen Krebsvorsorge angemeldet. 
Diese gesetzliche Vorsorge darf einmal im Jahr durchgeführt werden. 
Einige der häufigsten Krebsarten können mit diesem Untersuchungsablauf im Früh- oder sogar Vorstadium erfasst werden.

Es sind dies im

  • Ab dem 20. Lebensjahr:
    Erkennung von Gebärmutterhalskrebs durch Abstrich vom Muttermund, Erkennung von Eierstockkrebs durch Tastuntersuchung, Blutdruckmessung
     
  • Zusätzlich ab dem 35. Lebensjahr:
    Abstrich vom Gebärmutterhals in Kombination mit HPV-Test
     
  • Zusätzlich ab dem 50. Lebensjahr:
    Erkennung von Dickdarmkrebs durch Tastuntersuchung und einen Stuhltest

Wir bieten darüber hinaus nachfolgende Wahlleistungen an:

  • Vaginaler Ultraschall (Spirale? Zysten? Myome? Veränderungen Gebärmutter?)
  • Brustultraschall (Zysten, Verdichtungen?)
  • PAP Test (Ausschluss von Gebärmutterhalskrebs)
  • Chlamydien (Wechsel der Partner / Kind)
  • Immunologischer Stuhltest (Früherkennung Darmveränderungen)
  • Blasentest (Ausschluss Blasentumor)
  • HPV-Test (Partnerwechsel?)
  • Urin-Untersuchung (Bakterien, Blut, Zucker?)