Krebsvorsorge - Allgemeine Info

Liebe Patientin,

Sie haben sich zu einer gynäkologischen Krebsvorsorge angemeldet. Diese gesetzliche Vorsorge darf einmal im Jahr durchgeführt werden. Einige der häufigsten Krebsarten können mit diesem Untersuchungsablauf im Früh- oder sogar Vorstadium erfaßt werden.

Es sind dies im

Wir bieten darüber hinaus nachfolgende Wahlleistungen an:

Die Kosten für die vorgenannten zusätzlichen Untersuchungen bzw. vorbeugenden Untersuchungs- bzw. Behandlungsmaßnahmen werden von der gesetzlichen Krankenkasse nicht erstattet. Die Kosten müssen daher, wenn Sie diese Untersuchungen wünschen, entsprechend der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) privat gezahlt werden. Sollten Sie eine oder mehrere der vorgenannten Untersuchungen/Leistungen bei Ihrer Vorsorgeuntersuchung wünschen, so wenden Sie sich bitte vor der Untersuchung an uns.