Schwangerschaft - Allgemeine Informationen

Ich möchte Sie mit diesem Informationsblatt auf einige wichtige Punkte der Mutterschaftsvorsorge hinweisen. Als weitere Information zum Thema Schwangerschaft und Geburt erhalten Sie außerdem von unserem Praxisteam spezielles Infomaterial. Nach den gültigen Mutterschaftsrichtlinien werden im Verlauf der Schwangerschaft mehrere Blutuntersuchungen durchgeführt, deren Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.

Hierzu gehören:

Einige andere Untersuchungen werden von uns Frauenärzten seit vielen Jahren empfohlen und gefordert, wurden aber bislang leider nicht in das Schwangerschaftsvorsorgeprogramm der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen.

Hierzu gehören insbesondere:

Insgesamt drei Ultraschalluntersuchungen sind nach den gültigen Mutterschaftsrichtlinien bei unauffälligem Schwangerschaftsverlauf für Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse vorgesehen. Diese sollten jeweils in der 9.-12. Woche, der 19.-22. Woche und der 29.-32. Woche durchgeführt werden.

Die aus ärztlicher Sicht empfohlenen zusätzlichen Blutuntersuchungen und die genannten zusätzlichen Ultraschalluntersuchungen bei normalem Schwangerschaftsverlauf werden von der gesetzlichen Krankenkasse nicht routinemäßig übernommen! Die Kosten müssen daher, wenn Sie diese Untersuchungen wünschen, entsprechend der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) privat gezahlt werden. Einzelheiten hierzu können Sie von unserem Praxisteam erfahren.